Insbesondere durfte die Beschuldigte davon ausgehen, dass der Zeuge als Taxifahrer die Garage zeitnah wieder verlassen würde. Aus ihrer Sicht sprach damit nichts dagegen, ihr Fahrzeug vorderhand stehen zu lassen. Dass die Beschuldigte den Zusammenstoss nicht meldete, ist mit Blick darauf, dass ein Entzug des Führerausweises für sie gemäss eigenen Angaben sehr schlimm wäre, schliesslich auch plausibel (pag. 81). 11.3 Beweisergebnis In Würdigung der vorliegenden Beweismittel gelangt die Kammer zum Beweisergebnis, dass die Beschuldigte den Unfall wahrgenommen haben muss, aber in der Folge nicht gemeldet hat.