79 unten) das Video nicht richtig gesehen, da es viel zu schnell gegangen sei. Erst später habe sie eingesehen, dass sie den Unfall verursacht hätte (pag. 77). Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigten das Video bei der Staatsanwaltschaft zweimal vorgespielt wurde (vgl. pag. 18/3), ist diese Behauptung nicht glaubhaft und wurde durch die Beschuldigte an der Hauptverhandlung wohl mit dem Ziel vorgebracht, ihr anfangs uneinsichtiges Verhalten plausibel zu erklären. Zwar ist durchaus anzuerkennen, dass das Verhalten der Beschuldigten nach dem Vorfall eher für ihre Sachverhaltsdarstellung spricht. Hingegen vermag auch dieses