menprall gehört zu haben. Umso mehr muss auch die Beschuldigte den Zusammenstoss bei geöffneten Autoscheiben wahrgenommen haben. Der Zeuge beschrieb weiter auch, dass die Beschuldigte nach dem Zusammenstoss lange im Auto geblieben sei, weswegen er vermutete, dass sie einen Zettel geschrieben und hinterlassen hätte (pag. 12). Auch dieses Verhalten der Beschuldigten, welches anhand der Videoaufnahmen bestätigt wird, stellt ein Indiz dafür dar, dass sie den Zwischenfall wahrgenommen hatte. Zwar ist die Erklärung der Beschuldigten, wonach sie auf allfällige Fahrgäste, welche das stehende Taxi hätten verlassen wollen, gewartet hätte, durchaus plausibel (pag. 78). Hingegen ist auffäl-