Gründe für eine Falschbelastung sind nicht ersichtlich. Die Mutmassungen der Verteidigung, der Zeuge sei äusserst bemüht gewesen, den Unfallhergang zu klären, da es sich beim Geschädigten um einen Polizisten gehandelt habe, leuchtet nach Ansicht der Kammer nicht ein und ist spekulativ. Der Zeuge gab an, dass er die Beschuldigte