Unerheblich ist dabei, dass die Fenster – wie durch die Verteidigung vorgebracht – nur leicht geöffnet waren. Bereits ein leichtes Öffnen der Fenster bewirkt – was insbesondere während der Fahrt deutlich wahrgenommen werden kann – eine starke Verminderung der Isolation des Fahrzeuges und führt daher dazu, dass Geräusche von aussen deutlich besser wahrgenommen werden. Die Argumentation der Verteidigung, dass der Zusammenprall auch aufgrund der in der Garage stattfindenden (Bau)-arbeiten durch die Beschuldigte nicht wahrgenommen wurde, wird im Folgenden zu entkräften sein.