5 Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung abzustellen. Weiter könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei nur einen Zettel am Auto der Beschuldigten angebracht habe und der Zettel an der Frontscheibe durch eine Drittperson entfernt worden sei. In keinem Fall könne sich dieses Sachverhaltselement für die Beschuldigte nachteilig auswirken. Die Polizei habe die Beschuldigte um Kontaktaufnahme bis zum kommenden Montag gebeten, diese Frist sei nicht abgelaufen.