Die Videoaufnahmen würden das herannahende Taxi zeitgleich zeigen und die Aussagen der Beschuldigten damit belegen. Aufgrund der Bauarbeiten, der Motorgeräusche zweier weiterer Autos sowie der durch den Wagen der Beschuldigten verursachten Quietschgeräusche sei davon auszugehen, dass ein hoher Geräuschpegel bestanden habe. Die Beschuldigte habe – zumal sie das Fenster nur leicht geöffnet gehabt habe – die Kollision daher nicht zwingend wahrnehmen müssen. Es entspreche ohnehin der allgemeinen Lebenserfahrung, dass sich die Konzentration des Lenkers auf das Fahrmanöver richte und deshalb kleinere Zusammenstösse regelmässig nicht bemerkt würden.