Es sei weiter von einer gesamthaft flüssigen Fahrbewegung auszugehen. Das durch die Generalstaatsanwaltschaft beschriebene Stocken sei alleine auf die ruckartige Bildqualität zurückzuführen. Der 8 Sekunden dauernde Stopp nach dem Wendemanöver stehe zudem im Einklang mit den Aussagen der Beschuldigten, wonach sie auf die Fahrgäste des Taxis gewartet habe. Die Videoaufnahmen würden das herannahende Taxi zeitgleich zeigen und die Aussagen der Beschuldigten damit belegen.