Ein weiteres Indiz stelle der Umstand dar, dass die Zeugin nach dem Aufprall eine Weile im Auto geblieben und erst später ausgestiegen sei. Auch die Behauptung, dass sie die durch die Polizei an ihrem Fahrzeug angebrachten Zettel nicht wahrgenommen habe, sei nicht glaubhaft, zumal sie vorwärts gegen die Wand parkiert habe und es als unwahrscheinlich erscheine, dass eine Drittperson den Zettel an der Frontscheibe ihres Wagens entfernt hätte. Unter diesen Umständen sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte die Kollision bemerkt hatte (pag. 147f.).