Auch der Hauswart habe den Zusammenstoss gemäss den glaubhaften Aussagen des Zeugen gehört. Dass sich der Zeuge anlässlich der Hauptverhandlung über ein Jahr nach dem Vorfall nicht mehr im Detail habe erinnern können, vermöge seine glaubhaften Erstangaben nicht zu erschüttern. Die Videoaufnahmen würden zudem zeigen, dass die fliessende Fahrbewegung im Zeitpunkt des Aufpralls unterbrochen worden sei und sich das Auto des Geschädigten nach hinten bewegt habe, was die Beschuldigte hätte bemerken müssen. Ein weiteres Indiz stelle der Umstand dar, dass die Zeugin nach dem Aufprall eine Weile im Auto geblieben und erst später ausgestiegen sei.