4 optimalen Lichtverhältnisse erkennbar waren. Dass die Beschuldigte diese nicht gesehen bzw. den Zusammenstoss mit den Harassen und dem Auto nicht gehört haben will, sei schwer vorstellbar, zumal die beiden vorderen Scheiben ihres Wagens geöffnet gewesen seien. Der Zeuge habe bestätigt, den Zusammenstoss trotz laufendem Motor und geschlossenen Fenstern gehört zu haben. Auch der Hauswart habe den Zusammenstoss gemäss den glaubhaften Aussagen des Zeugen gehört.