Anschliessend soll sie rückwärts gefahren sein, dann wieder den Vorwärtsgang eingelegt und beim anschliessenden Wenden mit ihrer rechten Fahrzeugfront das hintere rechte Heck eines korrekt parkierten Fahrzeuges touchiert haben. In der Folge habe die Beschuldigte ihren Personenwagen auf einem freien Parkfeld parkiert und die Einstellhalle mit unsicheren Schritten verlassen, ohne den Geschädigten oder die Polizei zu benachrichtigen.