5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 28. September 2016 (pag. 139f.) wurden über die Beschuldigte von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 151), ein ADMAS-Auszug sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 155f.) eingeholt. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt gab daraufhin am 4. Oktober 2016 bekannt, dass die Beschuldigte im ADMAS nicht verzeichnet sei (pag. 144). 3 II. Sachverhalt und Beweiswürdigung