a. A.________ schuldig erklärt worden ist des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der einfachen Verkehrsregelverletzung; b. A.________ verurteilt worden ist zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen). 2. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 08.05.2015 in Bern. 3. A.________ sei deswegen zu verurteilten zu: