unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1‘810.00 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 881.00 (inkl. Anteil Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung) an den Kanton Bern. Hingegen wurde die Beschuldigte des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, beides begangen am 8. Mai 2015 in Bern, schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden