1. Erstinstanzliches Urteil Am 12. Juli 2016 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigte) von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit frei, angeblich begangen am 8. Mai 2015 in Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1‘810.00 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 881.00 (inkl. Anteil Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung) an den Kanton Bern.