1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 210.00, ausmachend total CHF 2‘520.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 420.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘520.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00. II. Weiter wird verfügt: