Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 210.00, ausmachend insgesamt CHF 2‘520.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Weiter wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 420.00 ausgefällt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage festgelegt wird. 20 V. Kosten und Entschädigung