Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten vom 18. Oktober 2016 beträgt das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten inklusive Anteil 13. Monatslohn CHF 8‘073.00 zuzüglich (variierender) anderer Einkünfte von CHF 10.00 (pag. 172), was nach einem Pauschalabzug von 20% einen Tagessatz in der Höhe von CHF 210.00 ergibt, wie ihn bereits die Vorinstanz berechnete.