44 Abs. 1 SVG wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 9. Juli 2014 um ca. 8.44 Uhr in Lyss auf der Autobahn A6 (Fahrtrichtung Biel) durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung eines Polizeifahrzeugs, schuldig zu sprechen. 18 IV. Strafzumessung 13. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung korrekt wiedergegeben, es kann darauf verwiesen werden (vgl. pag. 132 f., S.16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).