Schliesslich wirkt sich auch der der Rechtskurve vor der Ausfahrt Lyss Süd vorangegangene Baustellenabschnitt nicht entlastend für den Beschuldigten aus. Der Fahrstreifenwechsel fand deutlich nach Ende der Baustelle statt, als die entsprechenden Verkehrsbeschränkungen längst aufgehoben waren. Es ist denn auch nicht ersichtlich, wieso der leichtsinnige Streifenwechsel, ohne sich auch nur im Geringsten zu versichern, ob der Überholstreifen frei ist, aufgrund der vorangegangenen Baustelle in einem besseren Licht erscheinen sollte.