Polizeifahrzeug nur noch 50 Meter hinter ihm befand –, nicht anders zu erklären, als dass er bei Einleitung des Überholmanövers dem nachfolgenden Verkehr überhaupt keine Beachtung schenkte und völlig bedenkenlos und leichtfertig nach links ausscherte. Damit hat er die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Masse verletzt und die naheliegende Gefährdung fremder Interessen bei einem Streifenwechsel auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und Unvorsichtigkeit zu schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten führen kann, in keiner Weise bedacht.