vielmehr führt ein solches plötzliches und starkes Bremsmanöver bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h (Tacho) und mehreren nahen Fahrzeugen – das Fahrzeug, welches der Beschuldigte am überholen war und dasjenige, das sich rechts davon auf dem Beschleunigungsstreifen befand – eine erhebliche Gefährdung herbei. Leicht kann die Kontrolle über das Auto verloren gehen und es können auch andere Fahrzeuge involviert werden. Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, ist von Glück zu reden, dass Polizist E.________ umgehend reagierte und so einen Verkehrsunfall verhindern konnte. In subjektiver Hinsicht verlangt Art.