12.4 Der objektive Tatbestand erfordert, dass der Täter eine wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise missachtet und die Verkehrssicherheit ernstlich gefährdet ist. Der Vorinstanz ist zunächst beizupflichten, dass die Verkehrsregel des vorsichtigen Fahrstreifenwechsels insbesondere auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und Unvorsichtigkeit zu schweren Verkehrsunfällen führen kann, eine zentrale Verkehrsvorschrift darstellt. Art. 34 Abs. 3, Art. 44 Abs. 1 SVG und Art.