Bei diesem Wechsel vom rechten auf den linken Fahrstreifen war er gegenüber dem auf dem linken Fahrstreifen fahrenden Polizeifahrzeug grundsätzlich vortrittsbelastet. Einen Streifenwechsel darf ein Fahrzeuglenker erst vornehmen, wenn er alle Vorkehren getroffen hat, um den sich daraus ergebenden Gefahren begegnen zu können. Bei einer Situation wie der vorliegenden muss er durch aufmerksame Beobachtung des rückseitigen Verkehrs die Gewissheit erlangen, dass er nicht mit einem andern Verkehrsteilnehmer kollidieren werde.