12. Grobe oder «einfache» Verletzung der Verkehrsregeln 12.1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln des SVG oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt (Art. 90 Abs. 1 SVG). Der Fahrzeugführer, der (namentlich durch Wechseln des Fahrstreifens) seine Fahrrichtung ändert, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen (Art. 34 Abs. 3 SVG). Konkret hat er als Ausfluss dieser Rücksichtspflicht vorsichtig auszuschwenken und darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern (Art. 10 Abs. 1 Satz 1 VRV). Gemäss Art.