ken Fahrstreifen zum Überholmanöver an, wobei zu diesem Zeitpunkt seine Geschwindigkeit 110 km/h und der Abstand zum von hinten herannahenden Polizeifahrzeug ca. 50 Meter betragen hatte. Dadurch sah sich der Fahrer des Polizeifahrzeugs, Polizist E.________, gezwungen, eine Vollbremsung einzuleiten, womit er eine Kollision knapp verhindern konnte.