Zu diesem Zeitpunkt waren hinter dem Beschuldigten zwei Polizisten in ihrem Dienstfahrzeug mit eingeschalteter Warnvorrichtung (Blaulicht und Wechselklanghorn) – die kurz zuvor zu einem dringlichen Einsatz wegen Tieren auf der Fahrbahn gerufen worden waren – auf dem Überholstreifen mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h (gemäss Tacho) unterwegs und hatten direkten Sichtkontakt zum Fahrzeug des Beschuldigten. Der Beschuldigte hätte das Polizeifahrzeug in Rück- und Seitenspiegel ohne Weiteres erkennen können, erst recht, da dieses mit eingeschalteter Warnvorrichtung unterwegs war.