Auch die Tatsache, dass im tatnah erstellten und als zuverlässig erachteten Polizeirapport weder die Baustelle noch entsprechende Verkehrseinschränkungen Erwähnung fanden, deutet darauf hin, dass die Bauarbeiten zumindest hinsichtlich des hier relevanten Abschnitts keinen entscheidenden Einfluss mehr auf das Fahrverhalten der Beteiligten hatten. Die Frage der genauen Ausgestaltung des Baustellenabschnitts kann aber offen bleiben, fand doch der Streifenwechsel nicht nur nach der fraglichen Rechtskurve, sondern in dem darauf folgenden, wieder etwas geraderen Abschnitt, auf der