___ ab, wonach der Fahrstreifenwechsel des Beschuldigten ca. 50 Meter nach dem Beginn der Einfahrt Lyss Süd bzw. ca. 180 Meter vor der Unterführung stattfand. In der Tat kann der fragliche Streckenabschnitt nicht als schnurgerade bezeichnet werden; die Ausfahrt Lyss Süd liegt in Fahrtrichtung Biel am Ende einer langgezogenen Rechtskurve. Aus den in den Akten befindlichen Karten bzw. Satellitenaufnahmen (insbesondere aus pag.