kommen sehen: Er habe sich im Stress befunden, da während seines Überholvorgangs gleichzeitig Autos den Beschleunigungsstreifen befahren hätten und das zu überholende Auto Gas gegeben habe (pag. 78 Z. 35 f.). Aus diesem nachvollziehbar geschilderten Grund, wieso ihm der umgehende Wechsel auf den rechten Fahrstreifen nicht möglich war, folgt, dass das Überholmanöver des Beschuldigten und das Bremsmanöver des herannahenden Polizeifahrzeugs auf der Höhe des