76 eingezeichneten Punkt). Demgegenüber erscheinen die Angaben des Beschuldigten, wo der Streifenwechsel genau stattgefunden haben soll, widersprüchlich und insgesamt nur wenig verlässlich. So gab er denn an, der Streifenwechsel habe zwischen Foto 2 und 3 (pag. 82 f.) stattgefunden. Auf diesen beiden Fotos ist aber eindeutig ein Abschnitt der Rechtskurve vor der Autobahnausfahrt Lyss Süd abgebildet, in welcher er seinen eigenen Aussagen zufolge vorsichtig hinter dem anderen Fahrzeug weitergefahren sein will (pag. 77 Z. 13–15).