ten. Zum genauen Ort des Fahrstreifenwechsels durch den Beschuldigten gab Polizist E.________ im Anzeigerapport an, dass sich das Polizeifahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits auf Höhe der Autobahneinfahrt Lyss-Süd (und der Beschuldigte folglich 50 Meter davor) befand. In der Hauptverhandlung führte er aus, dass sich der Vorfall ca. 180 Meter vor der die Autobahn unterführend kreuzenden Strasse, jedenfalls noch vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens ereignet habe (vgl. pag. 74 Z. 8 ff., vgl. den von Polizist auf der Karte in pag. 76 eingezeichneten Punkt).