74 Z. 12–17), besonders konzentriert gefahren sein und die Geschehnisse auf der Strasse, welche er später schriftlich im Anzeigerapport festhielt, mit erhöhter Aufmerksamkeit beobachtet haben, was die Zuverlässigkeit der Angaben zusätzlich unterstreicht. Sodann werden die Angaben zu Geschwindigkeiten und Distanzen durch die nachvollziehbaren Berechnungen der Vorinstanz zum Anhalteweg des Polizeifahrzeugs aus denen – unter Zugrundelegung einer Reaktionszeit von 0,8 Sekunden sowie einer Bremsverzögerung von 8 m/s2 – ein errechneter Abstand zwischen den Fahr-