Mit dem Beschuldigten wurde auf dem Polizeiposten ein Atemalkoholtest durchgeführt, was darauf hindeutet, dass die Polizei nach einem Grund für ein aus ihrer Sicht ausserordentliches Fahrverhalten des Beschuldigten gesucht hat. Da es sich bei einer Vollbremsung auf der Autobahn um ein ausserordentliches Ereignis handelt, lässt sich auch erklären, wieso sich der Polizist noch so gut daran erinnern konnte. Die detaillierten Angaben des Polizisten zum Ort des Geschehens sowie zum Geschehensablauf erscheinen dem Gericht glaubhaft.