Es sei zudem gerichtsnotorisch, dass das Wechselklanghorn auf Autobahnen aufgrund der Geschwindigkeiten, der heutigen Abdichtung der Fahrzeuge sowie der Umgebungsgeräusche oft nicht mehr ausreichten, um andere Fahrzeuglenker genügend zu warnen. Aufgrund dieser Problematik sei eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die zusätzliche optische Warneinrichtungen erlaube. Schliesslich sei unter diesen Umständen absolut nachvollziehbar, dass der Beschuldigte durch das Herannahen des Polizeifahrzeuges in einen Schockzustand versetzt worden sei (pag.