6 fraglichen Vorfall eingeschaltet gewesen seien. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, sei absolut möglich, dass die Blaulichter nicht erkennbar gewesen seien, was aus dem Gutachten hervorgehe. Es sei zudem gerichtsnotorisch, dass das Wechselklanghorn auf Autobahnen aufgrund der Geschwindigkeiten, der heutigen Abdichtung der Fahrzeuge sowie der Umgebungsgeräusche oft nicht mehr ausreichten, um andere Fahrzeuglenker genügend zu warnen.