So werde die entsprechende Aussage des Beschuldigten, es habe sich vor der Ausfahrt Lyss-Süd eine Baustelle befunden, durch gutachterliche Rückfrage beim zuständigen Strasseninspektorat bestätigt. Ferner gehe aus dem Gutachten hervor, dass die Sonne im fraglichen Bereich zu dieser Jahreszeit blenden könne und der Einfallswinkel genau hinter dem Fahrzeug liege.