9. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung beanstandet die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung in verschiedenen, nachfolgend zusammengefassten Punkten: Zunächst sei die Aussageverweigerung des Beschuldigten bei der Polizei ausschliesslich darauf zurückzuführen, dass er durch das Verhalten der Polizeibeamten völlig verunsichert worden sei und ihm dürfe daraus selbstverständlich kein Nachteil erwachsen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Vorinstanz Aussagen des Beschuldigten angesichts der verstrichenen Zeit von zwei Jahren als «nicht sehr glaubhaft» erachte, diejenigen von Zeuge E._____