___ eingezeichneten Punkt, wo ihm der Beschuldigte vor den Dienstwagen gefahren sein soll, vgl. pag. 74 Z. Z. 9 f.). Es kann auf die Erläuterungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 121, S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zusätzlich liegt der Kammer das vom Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren eingereichte Privatgutachten von C.________, Expertenvereinigung D.________ AG, vom 21. September 2016 vor (pag. 152 ff., nachfolgend: Privatgutachten).