auf der Autobahn hatte es andere Fahrzeuge, der Verkehr war aber locker. Der Beschuldigte überholte ein anderes Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen der zweispurigen Autobahn, wobei das Polizeifahrzeug während des Überholmanövers nahe auf das Heck des Fahrzeugs des Beschuldigten auffuhr. Umstritten und nachfolgend zu klären sind demgegenüber die näheren Umstände, wie es zu diesem Vorfall gekommen ist, insbesondere in welchem Abstand sich