6. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat, ist vorliegend unbestritten, dass es am 9. Juli 2014 um ca. 8.44 Uhr auf der Autobahn A6 bei Lyss in Fahrtrichtung Biel im Bereich der Autobahneinfahrt Lyss-Süd zu einem Vorfall zwischen dem vom Beschuldigten gelenkten Personenwagen und einem als solchen markierten, von E.________ gelenkten Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei Bern gekommen war. Das Wetter war gut und die Sonne schien; auf der Autobahn hatte es andere Fahrzeuge, der Verkehr war aber locker.