4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der Verfahrensleiter holte von Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug (vom 11. November 2016, pag. 175) sowie eine aktuelle Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse (vom 18. Oktober/3. November 2016, pag. 172 f.) ein. Mit Verfügung vom 29. September 2016 erkannte die Verfahrensleitung das vom Beschuldigten eingereichte Gutachten von C.________, D.________AG (pag. 152 ff.), zu den Akten (pag. 163).