Mit Berufungserklärung vom 26. September 2016 beantragte der Beschuldigte, er sei freizusprechen vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung eines Polizeifahrzeugs am 9. Juli 2014, 8.44 Uhr, in Lyss, auf der Autobahn A6, unter Auferlage der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten an den Staat sowie unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung für die Verteidigungskosten vor erster und zweiter Instanz; eventualiter sei er in Abänderung des angefochtenen Urteils schuldig zu sprechen der einfachen Verkehrsregelverletzung und zu ei-