nachfolgend: Vorinstanz) den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung eines Polizeifahrzeuges am 9. Juli 2014 um 8.44 Uhr in Lyss auf der Autobahn A6, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 210.00, ausmachend total CHF 2‘520.00, unter Aufschub des Vollzugs und unter Festsetzung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde (pag.