1. Zur Bezahlung von CHF 5‘968.50 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 22. Januar 2016 an die Zivilklägerin Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Soweit weitergehend, wird die Schadenersatzklage auf den Zivilweg verwiesen. 45 2. Zur Bezahlung von CHF 870.00 Schadenersatz (Bruttolohndifferenz) an die Strafund Zivilklägerin C.________. Soweit weitergehend, wird die Schadenersatzklage auf den Zivilweg verwiesen.