Sie sei von ihrer Hausärztin krankgeschrieben und werde mit Antidepressiva behandelt (pag. 154 f.). Auch im aktuellsten Bericht vom 15. Februar 2017 kommt die behandelnde Psychotherapeutin zum Schluss, dass die Privatklägerin nach wie vor in starkem Ausmass unter der erlebten Vergewaltigung leide. Die Symptome der Posttraumatischen Belastungsstörung seien schwankend, aber nach wie vor gravierend. So habe sich die Privatklägerin zwar wieder im Arbeitsleben integriert, sei dort aber zeitweise nur bedingt belastbar und brauche Unterstützung. Die depressiven Einbrüche dürften voraussichtlich nie ganz verschwinden (pag.