19. Genugtuung Die Privatklägerin fordert vom Beschuldigten weiter eine Genugtuung. Vor erster Instanz wurden ihr die beantragten CHF 15‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 4. Juni 2014 zugesprochen. In oberer Instanz beantragt die Privatklägerin die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils im Zivilpunkt. Zur Begründung lässt sie ausführen, das Ereignis liege nun bereits drei Jahre zurück, die Traumatisierung wirke sich aber nach wie vor stark aus. Sie wolle wieder voll arbeiten und ein eigenes Leben führen, dies werde aber sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.