18. Schadenersatz Die Privatklägerin beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 870.00 Schadenersatz, unter Verweisung der weitergehenden Zivilklage auf den Zivilweg. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (nachfolgend: GEF) beantragte in ihrer Zivilklage vom 22. Januar 2016, der Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 5‘968.50 zuzüglich Zins seit 21. Januar 2016 zu verurteilen. Oberinstanzlich ergänzte sie diese Forderung um CHF 1‘200.00 und verlangte neu eine Zahlung von CHF 7‘168.50 (pag. 335 f.).