Erschwerend kommt hinzu, dass auch diese Handlungen dazu beitrugen, dass die Privatklägerin noch lange an den Folgen der Tat zu leiden hatte bzw. zu leiden hat. Dennoch ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs insgesamt als eher leicht zu bezeichnen. Art und Weise des Vorgehens 37 Wie bereits bei der Vergewaltigung ist auch hier nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte sein Vorgehen geplant hatte.